Hausverwaltung wechseln in 4 Schritten

Es ist vielleicht nur eine böse Vorahnung oder bereits Realität, die Zusammenarbeit mit der aktuellen Hausverwaltung ist in Zukunft für Sie nicht mehr tragbar. Doch was nun, wie kann man die Hausverwaltung wechseln und wie finden Sie einen neuen verlässlichen und seriösen Partner.

Sie verwalten das seit Generation in Familienbesitz befindliche Zinshaus selbst, möchten diese doch sehr herausfordernde Aufgabe zukünftig in die Hand einer professionellen Hausverwaltung übergeben?

Wir verraten Ihnen in 4 Schritten, wie Sie das alte Vertragsverhältnis auflösen, und was Sie generell bei der Suche nach einer Hausverwaltung beachten sollten.

 

Schritt 1 – Entscheidungsfindung zur Kündigung

 

Sind sie Alleineigentümer einer Liegenschaft, sind keine weiteren Personen in Ihre Entscheidung miteinzubeziehen. Sind Sie jedoch Miteigentümer eines Hauses oder Wohnungsbesitzer in einer Wohnungseigentumsanlage so müssen hier alle Eigentümer in diesen Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Hier gilt es zu beachten, dass es bei mehreren Eigentümern einen Mehrheitsbeschluss benötigt, um den Verwaltungsvertrag kündigen zu können. Diese Entscheidung kann im Idealfall im Rahmen einer Eigentümerversammlung getroffen werden. Sofern durch die anwesenden Eigentümer eine Mehrheit gefunden werden kann, steht dem Projekt Hausverwaltung wechseln nichts mehr im Weg.

 

Schritt 2 – Anbot Einholung bei der neuen Hausverwaltung

 

Sehr oft wird eine Hausverwaltung im Freundes- Bekanntenkreis oder auch durch Arbeitskollegen weiterempfohlen. Doch eine eigen kurze Recherche über die empfohlene Hausverwaltung kann nicht schaden. Meist wird Ihnen die Homepage des Unternehmens bereits einiges über Mitarbeiter und Arbeitsweise verraten. Achten Sie genau darauf, ob das Unternehmen auch über die erforderliche Qualifikation verfügt. In Österreich ist es eindeutig geregelt, nur wer über eine Hausverwalterkonzession verfügt, ist auch berechtigt eine Hausverwaltung zu führen. In einem weiteren Schritt sollten Sie die Hausverwaltung schriftlich oder telefonisch kontaktieren und um Übermittlung eines Angebots zur Verwaltung Ihrer Liegenschaft ersuchen. Kommunizieren Sie auch klar Ihre Vorstellungen, nur so kann ein für Sie passendes Angebot geschnürt werden.

Die Liegenschaft sollte auch gemeinsam begannen werden. Sollte die Hausverwaltung daran kein Interesse zeigen, spricht das nicht für eine umfassende professionelle Betreuung. Im Zweifelsfall können Sie auch mehrere Angebote einholen und vergleichen, doch das ist oft nicht ganz einfach auf Grund unterschiedlicher Leistungsangebote und Stundensätze für Zusatzleistungen. Übereilen Sie die Entscheidung für eine neue Hausverwaltung nicht. Nur wenn Sie mit dem Gesamtpaket zufrieden sind, wird der Hausverwaltungswechsel eine Besserung bringen.

 

Schritt 3 – Kündigung der alten Hausverwaltung und Auftrag an die neue Hausverwaltung

 

Sobald Sie ein für sich passendes Verwaltungsanbot gefunden haben, können Sie nun in schriftlicher Form den aktuellen Verwaltungsvertrag kündigen. Natürlich müssen hier die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachtet werden, oft können Verwaltungsverträge nur zum Ende des Kalenderjahres sowie unter Einhaltung einer 3-monatige Kündigungsfrist beendet werden. Es kann daher nicht schaden, den Verwaltungsvertrag bereits zeitgleich mit Schritt 1 auf die Kündigungsmodalitäten zu überprüfen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie natürlich die Hausverwaltung auch erst kündigen, wenn der Vertrag mit der neuen Hausverwaltung unterzeichnet ist.

 

Schritt 4 – Aktenübergabe und ein neuer Verwaltungsbeginn

 

Hat die neue Hausverwaltung den offiziellen Auftrag von Ihnen, wird diese nun sämtliche Unterlagen der Liegenschaft bei der Vorverwaltung oder Ihnen persönlich abholen. Dies wird zeitnahe zum Verwaltungswechsel passieren, denn natürlich muss die aktuelle Hausverwaltung ihre Tätigkeiten ordentlich bis zum Schluss durchführen können.

Das Wechseln der Hausverwaltung ist sicher kein Prozess, der von heute auf morgen passiert. Dennoch sollten Sie es wagen, gehen Sie diesen Weg. Haben Sie die neue Hausverwaltung mit Sorgfalt ausgesucht, werden Sie den Wechsel mit Sicherheit nicht bereuen. Ihre Liegenschaft wird es Ihnen danken!