Brandschutzrichtlinien im Stiegenhaus

Treppenhäuser dienen als Fluchtwege im Brandfall. Sie müssen ausreichend breit und leicht zugänglich sein, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Rettungswege müssen klar gekennzeichnet sein, und Türen dürfen nicht durch Hindernisse blockiert werden.

Wohin mit dem Fahrrad?

Am Gang eines Mehrparteienhauses ist es definitiv fehl am Platz. Dieser Bereich gilt als allgemeiner Teil der Liegenschaft. Das bedeutet, hier darf grundsätzlich von keiner Privatperson etwas abgestellt werden. In der Hausordnung ist festgelegt, was wo abgestellt werden darf – beispielsweise Fahrräder nur im Fahrradabstellraum. 

Sondernutzungsrechte für einzelne Mieter müssen im Mietvertrag vereinbart werden, allerdings unter Berücksichtigung der feuerpolizeilichen Vorschriften und sofern die Fluchtwege im Treppenhaus nicht versperrt werden. 

Steht das Fahrrad länger am Gang, kann es durchaus passieren, dass es kostenpflichtig entfernt wird. Da im Stiegenhaus abgestellte Gegenstände im Falle eines Brandes die Fluchtwege versperren können, kommen Hausverwaltungen in eine Handlungspflicht. Nicht nur als Stolperfalle können Fahrräder und Co. eine Gefahrenquelle darstellen, schlimmstenfalls könnten diese sogar als Brandbeschleuniger dienen und die Löscharbeiten der Feuerwehr behindern.

Wie ist die Gesetzeslage

Aufgrund der Gefährdungslage beurteilt der Oberste Gerichtshof solche Fälle immer konsequenter. Vermieter und Hausverwaltungen führen mittlerweile sogar Dokumentationen, die beweisen, wie oft darüber informiert wurde, dass das Stiegenhaus freizuhalten und zu räumen ist. Im Falle von Schadenersatzklagen können diese Aufzeichnungen zu einem wichtigen Beweismittel bei den Aufklärungen von Bränden werden. Bei Missachtung der Aufforderung, Gegenstände aus dem Stiegenhaus oder Fluchtweg-Bereich zu entfernen, ist mit einer Strafe bis Euro 21.000, – zu rechnen.

Wird die Entrümpelung der Stiegenhäuser rechtlich gedeckt?

Die Räumung von Stiegenhäusern durch die Hausverwaltung ist jedoch nicht unproblematisch. Rechtlich ist das Wegräumen heikel, weil die Verwaltung das in der Regel ohne behördlichen Auftrag macht. Im Brandfall würde allerdings die Hausverwaltung für blockierte Fluchtwege verantwortlich gemacht werden, was ein Haftungsproblem darstellt. In den meisten Fällen wird die Entrümpelung letztlich aber auf die Zustimmung der Hausbewohner stoßen. 

Darf meine Topfpflanzen im Stiegenhaus überwintern?

Unter Einhaltung folgenden 3 Punkte darf sie es:

  • Wenn sie in einem schwer brennbaren Material wie einem Keramiktopf mit Ton-Granulat gepflanzt sind. Eine vollflächige Schicht Ton-Granulat direkt an der Oberfläche reicht aus.
  • Wenn die Aufstellung oder Aufhängung die Breite des Fluchtweges nicht einschränkt. Dies gilt vor allem für Nischen oder Fensterbretter.
  • Wenn die Töpfe gegen unbeabsichtigtes Verschieben oder Herunterfallen gesichert sind.


Sind Fußabtreter im Stiegenhaus verboten?

Es gibt aber auch einen Gegenstand, der nahezu in jedem Stiegenhaus zu finden ist und über den es nur selten zu Streitigkeiten kommt: der Fußabtreter Fußabstreifer zählen zu jenen Gegenständen, die dann vor den Wohnungseingangstüren abgelegt werden dürfen, sofern sie die anderen Mitbenützer nicht behindern und beispielsweise als Stolperfalle dienen. 

Rauchen im Stiegenhaus – erlaubt oder verboten?

In den meisten Hausordnungen ist das Rauchen im Stiegenhaus untersagt. 

In den eigenen vier Wänden darf grundsätzlich geraucht werden. Selbst wenn etwas Rauch davon ins Stiegenhaus dringt, gehört das noch zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch – jedoch nur solange es nicht überhandnimmt und die Nachbarn unverhältnismäßig stört. Ein pauschales Rauchverbot in Mietshäusern beziehungsweise in einem WEG-Objekt ist demnach nicht möglich. Aber der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft kann auf den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und bei Gemeinschaftsanlagen das Rauchen verbieten. Dazu gehört in der Regel auch das Stiegenhaus.